Interessensausgleich erreicht – nun gehts in die Weihnachtsferien und dann zurück zur Mutter!

Durch unsere Aktivitäten gegenüber dem Kuratorium der FU Berlin (Pressemitteilung) und der Unterstützung durch den Vertreter des Wissenschaftssenats im Kuratorium, Steffen Krach, sprach sich das Kuratorium nach kontroverser Diskussion am 15.12.2017 dafür aus, dass die Beschäftigten des Technikservices zu über 50% im Botanischen Garten und Botanischen Museum eingesetzt werden müssen. Im Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses gab es im Vorfeld Diskussionen, dass der im Hochschulvertrag geschlüsselte Sondertatbestand für die Tariferhöhungen der Beschäftigten der ausgelagerten Tochter voll dem Garten zufließen müsse. Mit der von der FU Berlin favorisierten Ausgliederung der Technik aus dem Garten gab es Zweifel, ob diese Mittel dem Betrieb des Botanischen Gartens und des Museums zugutekommen. Der Gesamtpersonalrat hatte im Kuratorium sein Rede- und Antragsrecht wahrgenommen, diese Zweifel geteilt und die Position der Personalvertretungen am Botanischen Garten vertreten (Stellungnahme).

Nun konnte nach 3,5-stündigen Verhandlungen am Dienstag und 4,5-stündigen Verhandlungen am Mittwoch – unter Beteiligung von ver.di – am Donnerstag eine Lösung erzielt werden, der der Betriebsrat des Gemeinschaftsbetriebes heute zugestimmt hat. Zwar konnte die Eingliederung des Technikservices in die Dienststelle Zentraleinrichtung Botanischer Garten und Botanisches Museum nicht erreicht werden, dafür wurde ein überwiegender Einsatz der Techniker des Technikservices im Botanischen Garten gemäß des Beschlusses des Kuratoriums vom 15.12.2017 im Interessenausgleich festgeschrieben. Kritisch sehen wir auch weiterhin, dass der Personalrates der ZE BGBM beim Einsatz der Techniker nicht mitbestimmen kann, da Technikservice und Gartenservice im Garten eng verzahnt sind. Wir konnten aber erreichen, dass der Personalrat der ZE BGBM an Gesprächen zur Regelung der Verfahrensabläufe mit beteiligt werden soll.

Der Interessensausgleich umfasst desweiteren Regelungen zur Überleitung der Beschäftigten in den TV-L FU. Regelungen für die Saisonkräfte wurden im Interessensausgleich nicht getroffen, aber jeder hat eine verbindliche Zusage für die Weiterbeschäftigung in 2018 erhalten. Auch für die Minijobber, die über den nun aufzulösenden Gemeinschaftsbetrieb an die ZE BGBM entliehen waren, konnte auf Betreiben des Personalrates der ZE BGBM eine Minijob-Lösung an der Freien Universität gefunden werden.

Durch das schnelle Insourcing durch die Freie Universität profitieren die Beschäftigten schon in 2018 von der Betriebsrente VBL und dem vollen Umfang des TV-L FU Berlin.

Wir bedanken uns beim Betriebsrat der BG BGBM, dem Personalrat der ZE BGBM, dem Personalrat der studentisch Beschäftigten und dem Gesamtpersonalrat der FU Berlin für den Einsatz für die Beschäftigten – ohne die klare Haltung für die Rechte ALLER Beschäftigten am Garten hätte diese Lösung nicht erzielt werden können!

Danke auch an die Unterstützerinnen in Wissenschaftssenat und Politik, hier vor allem Steffen Krach, Franziska Brychcy, Sabine Bangert, Ina Czyborra – und all den anderen, die immer ein offenes Ohr für die Beschäftigten hatten! Und natürlich den Anwälten des Betriebsrates und den vielen Unterstützerinnen und Unterstützer wie beispielsweise BAGA, die ebenfalls an unserem Buch mitgeschrieben haben: Link zum VSA Verlag.